Warum zum Durchgangsarzt?
In Deutschland sind circa 3.600 niedergelassene und an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte in das Durchgangsarztverfahren eingebunden. Sie sind im Auftrag aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger tätig und nicht nur für die BG Verkehr.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen die Betroffenen einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn sie über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind, die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche dauert oder es sich um eine Wiedererkrankung nach einem Arbeitsunfall handelt. Das schließt natürlich nicht aus, im Notfall den nächstgelegenen Arzt oder das nächst gelegene Krankenhaus aufzusuchen.
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine Behandlung beim Hausarzt ausreicht oder ob wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. Bei hausärztlicher Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
Durchgangsärzte sind selbstverständlich wie alle Ärzte weisungsfrei in der Ausübung ihrer medizinischen Tätigkeit. Sie allein entscheiden, ob sie einen Patienten krankschreiben oder weitere Untersuchungen – wie z. B. eine Blutprobe - veranlassen.
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