Organisation der Ersten Hilfe

Die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb ist ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Betrieb. Im Bereich der Seeschifffahrt bestehen bei der Organisation der Ersten Hilfe jedoch Unterschiede was die Ausbildung und die Anzahl der Ersthelfer betrifft.

Verarztung einer Hand mit Pflaster

Bei der Organisation der Ersten Hilfe wird bei Unternehmen der Seeschifffahrt und der Fischerei zwischen der Organisation der Ersten Hilfe im Bordbetrieb und der Organisation der Ersten Hilfe in der Landorganisation unterschieden.

Erste Hilfe an Bord von Seeschiffen

Die medizinische Versorgung und damit auch die Erste Hilfe an Bord von Seeschiffen ist durch die Maritime Medizinverordnung hinsichtlich der Ausstattung und der Qualifikation der mit der medizinischen Fürsorge betrauten Person geregelt.

Nach den verbindlichen Ausbildungsvorschriften muss jedes Besatzungsmitglied eine Sicherheitsgrundausbildung in den Bereichen Brandabwehr und Rettung durchlaufen, bevor es an Bord eingesetzt werden darf. Um an der Sicherheitsgrundausbildung teilnehmen zu können, muss ein gültiger Ersthelferlehrgang nachgewiesen werden.

Erste Hilfe in der Landorganisation

In Büro- oder Verwaltungsbetrieben müssen vom Unternehmer Ersthelferinnen und Ersthelfer bestellt werden. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer und bei mehr als 20 anwesenden Personen sind mindestens 5 % als Ersthelfer zu bestellen. Ersthelfer müssen über eine aktuelle Ersthelferausbildung verfügen und müssen sich in einem 2-jährigen Intervall fortbilden.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsperson der BG Verkehr können bei nachvollziehbarem Bedarf auch mehr als 5 % der Versicherten als Ersthelfer ausgebildet werden, wenn z. B. einige der Ersthelfer auch im Außendienst eingesetzt sind oder im Schichtbetrieb gearbeitet wird.

Kostenübernahme

Die BG Verkehr stellt keine individuellen Kostenübernahmeerklärungen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe aus, sondern rechnet direkt mit den Ausbildungsträgern ab.

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