Prüfung von Arbeitsmitteln
Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen führen. Deshalb müssen alle in einem Unternehmen bereitgestellten Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, regelmäßig nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Außerdem müssen Arbeitsmittel geprüft werden, wenn prüfpflichtige Änderungen, wie z. B. Umbauten, vorgenommen wurden oder sie einem außergewöhnlichen Ereignis, wie z. B. einem Blitzeinschlag oder Seeschlag, ausgesetzt waren, wenn diese Ereignisse schädigende Einwirkungen auf die Sicherheit haben können. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte die Arbeitsmittel zwischen den Prüfungen sicher verwenden können.
Die Festlegung der Prüforganisation durch den Arbeitgeber erfolgt in der
. Hier wird fachkundig festgelegt, welche Arbeitsmittel in welchen Zeitabständen zu prüfen sind.Auch der Umfang der Prüfung, die Dokumentation der Prüfnachweise und die Qualifikation der Prüfer werden mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert.
Die Ermittlung dieser Anforderungen ist fachlich anspruchsvoll und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Daher wird im Bordbetrieb in vielen Fällen eine Sachverständigenorganisation eingebunden, die diese Prüfungen fachkundig durchführt und Hinweise zu deren Organisation gibt.
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