Arbeiten im Außendienst
Fahrsicherheitstraining
Es wird empfohlen, die Beschäftigten, die regelmäßig mit Firmenfahrzeugen im Außendienst tätig sind, an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen zu lassen. Darin können das Verhalten in extremen Situationen trainiert sowie die Grenzen der Fahrphysik und der Fahrerassistenzsysteme verdeutlicht werden. Gegebenenfalls können Fahrsicherheitstrainings durch die BG Verkehr
werden.Führerscheinkontrolle
Als Halterin oder Halter eines Fahrzeuges müssen sich auch Unternehmerinnen und Unternehmer davon überzeugen, dass ihre Beschäftigten eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese sollte der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer regelmäßig vorgelegt werden. Die Dokumentation über die Sichtung der Fahrerlaubnis dient als Nachweis über die Durchführung.
Mobiles Arbeiten
Beschäftigte im Außendienst müssen einen Teil der Büroarbeit unterwegs erledigen. Hierzu sind ihnen geeignete Endgeräte und Eingabehilfen bereitzustellen. Grundsätzlich sollte die Büroarbeit nach Möglichkeit an einem
zuhause oder in der Arbeitsstätte erfolgen.Bereitstellung von PSA und Begehen von Schiffen
Führen Beschäftigte im Außendienst Tätigkeiten durch, bei denen persönliche Schutzausrüstungen erforderlich sind, müssen diese durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Vorgaben auf dem Hafengelände zu beachten. Sofern die Mitnahme von persönlichen Schutzausrüstungen nicht möglich ist, müssen gegebenenfalls am Einsatzort gleichwertige Schutzausrüstungen beschafft werden.
Artikelaktionen