Klima im Büro
Temperatur
In Büroräumen muss eine angemessene Lufttemperatur herrschen. Hierzu sind je nach Arbeitsaufgabe konkrete Mindesttemperaturen einzuhalten. Bei erhöhter Außentemperatur können Maßnahmen erforderlich sein, um die Raumtemperaturen zu reduzieren oder Arbeitserleichterung zu schaffen. Große Glasflächen sollten mit Sonnenschutzvorrichtungen ausgestattet sein. Steigt die Raumtemperatur weiter an, kann der Arbeitsraum ohne technische Maßnahmen nicht mehr als solcher nutzbar sein.
Rechtliche Grundlagen:
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 – Raumtemperatur
Luftfeuchtigkeit
Das Behaglichkeitsempfinden der Versicherten sowie die gefühlte Temperatur sind stark von der bestehenden Luftfeuchtigkeit abhängig. Nach Möglichkeit sollte auf eine künstliche Nachbefeuchtung verzichtet werden. Ist die Luftfeuchtigkeit zu hoch, kann dem durch eine geeignete Lüftung entgegengewirkt werden.
Luftgeschwindigkeit
In Abhängigkeit der Temperatur sollte die Luftgeschwindigkeit in Büroarbeitsräumen nicht zu hoch sein. Bei Normaltemperatur kann Zugluft als unangenehm empfunden werden.
Raumlufttechnische Anlangen (Betrieb und Wartung)
Grundsätzlich ist eine freie Fensterlüftung der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen vorzuziehen, da erfahrungsgemäß dadurch weniger Beschwerden als in klimatisierten Räumen entstehen. Bei der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen muss sichergestellt werden, dass diese regelmäßig fachgerecht gewartet und instandgesetzt werden. Bei mangelhafter Pflege kann es zu einer Belastung durch Schimmelpilze und Bakterien kommen.
Rechtsgrundlagen:
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.6 – Lüftung
Weitere Informationen:
DGUV Information 215-510 – Beurteilung des Raumklimas
DGUV Information 215-520 – Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen
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