Bau- und Ausrüstung

Wie ein Fischereifahrzeug gebaut und ausgerüstet sein muss ist in verschiedenen Vorschriften und Regeln zur Schiffssicherheit abschließend festgelegt. Allerdings gibt es auch hier Sonderfälle, bei denen die Vorschriften und Regeln aufgrund der Größe der Fahrzeuge oder wegen Besonderheiten im Fahrtgebiet nicht zur Anwendung kommen. Was gilt für solche Fahrzeuge?

Fischereifahrzeug auf Werft

Die Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Fischereifahrzeugen in der Seeschifffahrt sind umfassend im Schiffssicherheitsrecht und in Anforderungen der Klassifikationsgesellschaften niedergelegt. Nur bei Erfüllung dieser Anforderungen erhalten die Fahrzeuge die zum Betrieb notwendigen Schiffssicherheitszeugnisse.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Fischereifahrzeuge in der Seeschifffahrt, die in bestimmten Bereichen die sogenannte Seegrenze nicht seewärts überschreiten oder unterhalb gewisser Größen- oder Längengrenzen liegen, fallen nicht unter das oben erwähnte Schiffssicherheitsrecht und unterliegen damit keiner staatlichen Zeugnispflicht. Solche Fahrzeuge sind als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung anzusehen. Sie müssen für die Arbeitsaufgabe geeignet sein und regelmäßig geprüft werden.

Prüfung

Betreiber von Fischereifahrzeugen, die keiner staatlichen Zeugnispflicht unterliegen, müssen in eigener Verantwortung regelmäßig den sicheren Zustand des Arbeitsmittels Fischereifahrzeug beurteilen. Dabei können Sie auf unseren Sicherheits-Check für Fischereifahrzeuge (Handlungshilfe zur Überprüfung von Fischereifahrzeugen ohne Zeugnispflicht) zurückgreifen. Die Prüfung kann mithilfe des Sicherheitschecks dokumentiert werden.

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