Arbeitsschutz organisieren
Insbesondere in größeren Betrieben ist eine Delegation der Verantwortung vom Unternehmer auf andere Personen sinnvoll und notwendig (Pflichtenübertragung). Allerdings ist eine Delegation der Verantwortung mit dem Ziel der vollständigen Befreiung nicht möglich. Im Arbeitsschutz bleiben trotz Delegation Organisationspflichten, wie die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte/Beschäftigter/Dienstleister sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und notfalls auch zum Eingreifen immer erhalten.
Auch bei den Unternehmen im Bereich der Telekommunikation fallen im Arbeitsschutz vielfältige Aufgaben an. Dazu gehören die Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Beschäftigten, die Beschaffung geeigneter und sicherer Arbeitsmittel, die Veranlassung regelmäßigen Prüfungen, regelmäßige Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und viele weitere Aufgaben.
Die Abbildung aller notwendiger Aufgaben des Arbeitsschutzes in der betrieblichen Organisation inklusive Sicherstellung der daraus resultierenden Arbeiten und Arbeitsabläufe ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite ist es entscheidend, welche kulturellen Umgangsformen sich in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit eingespielt haben, also der jeweiligen betriebsspezifischen Kultur der Prävention. Im Gegensatz zu formalen Regeln und Vorgaben ist die Kultur nichts, wofür sich ein Unternehmen oder Führungskräfte mal eben entscheiden können. Aber: Prävetnionskultur, bei der Sicherheit und Gesundheit zentrale Themen und Gegenstand allen Handelns im Unternehmen sind. lässt sich zielgerichtet entwickeln.
Die BG Verkehr unterstützt mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot bei der rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes, bei der Entwicklung der betriebsinternen Präventionskultur wie auch bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher GUV-V A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
- AMS-Leitfaden
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Gefährdungsbeurteilung
- Regelwerk kompakt - Unterweisung
- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A10: Traumatisierende Ereignisse
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe
- Unterweisungskarte A3: Brandschutz
- Unterweisungskarte A5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisungskarte A6: Hautschutz
- Unterweisungskarte A8: Sitzen und Bewegen im Büro
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
- alle Medien
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