Elektromagnetische Felder
Gefährdungen durch Elektromagnetische Felder
Sendeanlagen haben ein breites Frequenzspektrum, das von 77,5 kHz (Langwellensender) bis zu 300 GHz reicht.
Um Gefährdungen für die Beschäftigten durch elektromagnetische Felder beurteilen zu können, prüft der Unternehmer bzw. die Unternehmerin anhand von getroffenen Festlegungen (zulässige Werte für einzelne Expositionsbereiche), inwieweit auf seinem Betriebsgelände unzulässige Expositionen auftreten können.
Bereiche mit erhöhter Exposition und Gefahrenbereiche müssen mit dem Warnzeichen "Warnung vor elektromagnetischem Feld" gekennzeichnet sein.
Arbeiten in Bereichen mit erhöhter Exposition
Bereiche mit erhöhter Exposition dürfen erst betreten werden, wenn die Senderleistung reduziert oder abgeschaltet wurde. In der Praxis hat sich bewährt, vor und während der Arbeiten die Leistungsreduzierung oder Abschaltung durch einen EMF-Indikator zu überwachen.
Betriebsanweisungen
Für Anlagen, deren elektromagnetische Felder die zulässigen Werte überschreiten, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin in einer Betriebsanweisung Angaben machen, die spezielle Kriterien dieser Felder berücksichtigen, auf besondere Gefahren hinweisen sowie die Verwendung von geeigneten Schutz- und Hilfsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung vorschreiben.
Zusätzlich sind Informationen zu den besonderen örtlichen Gegebenheiten und Gefahren in verständlicher Form bereitzustellen.
Wesentliche Grundlage für eine sichere Betriebsweise ist, dass die Beschäftigten die in der Betriebsanweisung getroffenen Festlegungen beachten.
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