Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

An ungesicherten Absturzkanten ist bei Arbeiten an Antennen und anderen Anlagen unbedingt das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich (PSAgA). Gleiches gilt für das Besteigen von Masten, Türmen und anderen Funkstandorten.

Mann wird mit PSA gegen Absturz gesichert

Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft bilden Absturzunfälle einen besonderen Schwerpunkt des Unfallgeschehens. Schwere und tödliche Verletzungen sind meist die Folge. Oftmals sind fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen die Ursache.

Als Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Beschäftigten entsprechend den vorliegenden Gefährdungen für das Besteigen und Arbeiten an Antennenträgern geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

Dies sind beispielsweise

  • ein normgerechter Auffanggurt,
  • normgerechte Verbindungsmittel,
  • normgerechte Auffanggeräte,
  • Wetterschutzkleidung,
  • Kopf-/Fuß- und Handschutz.

Die maximal zulässige Nutzungsdauer der PSAgA richtet sich nach den Angaben der Hersteller. Bei Erreichen der Nutzungsdauer müssen Sie die Gegenstände aussondern.

Die Benutzerin bzw. der Benutzer muss die PSAgA vor jeder Nutzung prüfen. Zusätzlich wird die PSAgA mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person auf Mängel geprüft und diese Prüfung dokumentiert.

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