Gesundheit
Wie in anderen Branchen auch sind Unternehmen, deren Beschäftigte an Telekommunikationslinien arbeiten, verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wirksam zu verhüten.
Viele Tätigkeiten bei der Errichtung, dem Betrieb sowie der Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erweiterung von Telekommunikationslinien müssen im Freien durchgeführt werden. Hierbei sind die Beschäftigten den vielfältigsten Witterungseinflüssen und auch der solaren UV-Strahlung ausgesetzt.
Um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer sowohl technische und organisatorische, als auch verhaltensbezogene, soziale, psychologische und betriebsärztliche Maßnahmen treffen.
Witterungseinflüsse
Beim Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten dem Wettergeschehen ausgesetzt. Entstehen dadurch Unfall- und Gesundheitsgefahren müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen treffen.
UV-Belastung
Beim Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten der solaren UV-Strahlung ausgesetzt. Die UV-Strahlung der Sonne kann die Haut und die Augen schädigen. Daher müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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