Witterungseinflüsse

Beim Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten dem Wettergeschehen ausgesetzt. Entstehen dadurch Unfall- und Gesundheitsgefahren sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

Dunkle Wolken und Funkmast

Für Arbeiten im Freien ist den Beschäftigten die entsprechende Wetterschutzkleidung bereitzustellen.

Entstehen beim Arbeiten unmittelbare, erhebliche Gefahren, müssen die Arbeiten eingestellt werden. Erhebliche Gefahren können Witterungseinflüsse (z. B. Gewitter, Sturm, Eis und Eisabfall) sein.

Bei Gewitter besteht Gefährdung durch Blitzschlag. Sobald ein Gewitter in Hör- oder Sichtweite ist, werden Arbeiten am Funkstandort, Holzmast und/oder an elektrischen Anlagen eingestellt.

Sturm beeinträchtigt die Standsicherheit und birgt Verletzungsgefahren durch herumwirbelnde Teile. Gefährdete Bereiche werden sofort verlassen und geeignete Schutzräume aufgesucht.

Vereisung und Schneeglätte erhöhen die Gefahr, auf der Steigleiter oder der Plattform aus- bzw. abzurutschen. Am Holzmast besteht die Gefahr, dass das Bypass-Seil nicht mehr greift.

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