Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für unsere psychische Gesundheit: Sie ernährt und beschäftigt uns, gibt uns Struktur und regelmäßigen sozialen Austausch. Im besten Fall können wir bei der Arbeit Fähigkeiten und Kompetenzen weiterentwickeln. Auf der anderen Seite können Tätigkeiten aber auch ungünstig gestaltet oder organisiert sein und auf Dauer der Gesundheit schaden.

Psychische Belastungen

InformationBeim Thema Psychische Belastungen geht es weder direkt um die Psyche einzelner Personen noch um ausschließlich negative Aspekte, die man schnell mit dem Wort Belastung assoziiert. Gemeint sind vielmehr Aspekte der Tätigkeit, die einen positiven oder negativen Einfluss auf die psychische oder körperliche Gesundheit der Beschäftigten haben können. Es geht also vielmehr um die Arbeitsbedingungen und nicht um die psychische Verfassung des Einzelnen.

In vielen Branchen der BG Verkehr ist z. B. die Arbeitszeit eine zentrale psychische Belastung. Ungünstige Arbeitszeiten, kurzfristige Arbeitseinsätze und wenig Mitsprache bei der Schichtplanerstellung können sich auf die Beschäftigten und ihre Gesundheit negativ auswirken.

Weitere Belastungsfaktoren sind beispielsweise ständiger Zeitdruck, fehlende Informationen, unergonomische Arbeitsmittel, ungünstige Arbeitsabläufe und Bedrohungen durch Kunden, die sich langfristig negativ auf die Psyche auswirken können.

Durch die Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden kritische Faktoren im Arbeitshandeln identifiziert. Erfragt werden dabei Aspekte der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmittel.

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung lassen sich dann Gestaltungsmöglichkeiten ableiten, um psychische Belastungen zu reduzieren oder stärkende Ressourcen zu schaffen. So lassen sich u. a. Arbeitsabläufe verbessern, Arbeitsmittel und Software austauschen, der Informationsfluss und die Kommunikation neugestalten oder deeskalierendes Verhalten trainieren.

Besprechung zweier Personen am Tisch

Vorgehen zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen
Schritt 2: Ermittlung der psychischen Belastungen der Arbeit
Schritt 3: Beurteilung der psychischen Belastungen der Arbeit
Schritt 4: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Schritt 5: Wirksamkeitskontrolle
Schritt 6: Aktualisierung/Fortschreibung
Schritt 7: Dokumentation

Quelle: GDA, Arbeitsprogramm Psyche

Da die Tätigkeiten und Unternehmen sehr unterschiedlich sind, gibt es vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie der Prozess umgesetzt wird.

Eine Handlungshilfe finden Sie in der Broschüre "Was stresst?".

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Aufsichtsperson, oder direkt an arbeitspsychologie@bg-verkehr.de.

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