Arbeitsschutz organisieren
Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz im Betrieb und zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Der Gesetzgeber stellt an Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vielfältige Anforderungen zur Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Mit einer durchdachten Organisation des Arbeitsschutzes kann die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erreicht werden. Den Arbeitsschutz zu organisieren bedeutet, Festlegungen insbesondere zu den folgenden Punkten zu treffen.
Ziel eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist es, bei allen Abläufen in einem Unternehmen durch systematisiertes Vorgehen ein Maximum an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erreichen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. Welche können auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden und was ist dabei zu beachten?
Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Beschäftigte haben, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch bei nur einem Mitarbeiter. Was heißt das genau?
Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die nötige Qualifikation für ihre jeweilige Tätigkeit verfügen. Für alle Arbeiten sind ausschließlich dafür geeignete und ausgebildete Personen einzusetzen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares und zentrales Instrument für einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz.
Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten und Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, dass diese umfassend und regelmäßig über Arbeitsabläufe, Gefährdungen sowie Schutzeinrichtungen und -maßnahmen informiert werden.
Ein sicherer Betrieb ist nur möglich, wenn Beschäftigte die Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen. Grundlage hierfür ist eine funktionierende innerbetriebliche Kommunikation zwischen allen Ebenen.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und unter Beachtung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes ermitteln, welche arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Beschäftigten erforderlich ist.
Alle Einrichtungen, Arbeitsmittel, Maschinen, Gebäude etc. haben Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Es ist darum wichtig, dass der Arbeitsschutz bereits in der Planung und damit in der Beschaffung berücksichtigt wird.
Verpflichten Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fremdfirmen (z.B. Sub- und Nachunternehmen, Wartungsfirmen) und Lieferanten, ist es wichtig, dass Bedingungen des Arbeitsschutzes und der Zusammenarbeit festgelegt werden.
Für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte gelten dieselben Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen wie für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um auf Ereignisse wie Brände, Explosionen, Betriebsstörungen und Unfälle angemessen reagieren zu können, ist es notwendig, vorbereitende Maßnahmen zu planen und festzulegen.
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