Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Das zuständige Bundesministerium verpflichtet nach diesem Gesetz die Berufsgenossenschaften, die sich daraus ergebenden gesetzlichen Anforderungen durch Unfallverhütungsvorschriften näher zu bestimmen. Dies erfolgt anhand der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) vom 1. Januar 2011. Sie legt die Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung fest. Der Unternehmer findet darin Anhaltspunkte, wie er mit der Unterstützung von Fachleuten eine sichere Arbeitsumgebung in seinem Unternehmen schaffen kann.
Zu diesen Fachleuten zählen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als qualifizierte Berater in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für den Unternehmer tätig sind. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen, haben aber die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Regelbetreuung
Alternative Betreuung
Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst
Die Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr mit bis zu 50 Mitarbeitern haben nach § 43 der Satzung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation die Möglichkeit, sich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr (ASD) beraten zu lassen. Der ASD bietet eine auf die Gewerbszweige der Berufsgenossenschaft zugeschnittene Beratung und Betreuung durch erfahrene Fachkräfte.
Fällt die Entscheidung zugunsten eines anderen Betreuungsdienstes, sollte vorher geprüft werden, ob der gewünschte Dienstleister über die in den §§ 3 und 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) geforderte Fachkunde verfügt.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher GUV-V A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
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