Alternative Betreuung – Unternehmermodell
Unternehmer mit maximal 30 Beschäftigten können sich für die so genannte alternative Betreuung entscheiden. Hierbei qualifiziert sich der Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes innerhalb von drei Jahren. Der grundlegende Einstieg im Rahmen der Qualifizierung ist ein dreitägiges Präsenzseminar, das mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wird. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung.
In diesem Seminar und den darauf aufbauenden Informations- und Motivationsmaßnahmen erwerben sie die Fähigkeit, den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungsbedarf in ihrem Unternehmen auf der Grundlage von nachvollziehbaren Gefährdungsbeurteilungen zu identifizieren sowie einen besonderen Beratungsanlass zu erkennen. Regelmäßige Fortbildungen finden dann alle vier Jahre statt.
Die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend und Voraussetzung für die Fortführung der alternativen Betreuung.
Dieses alternative Modell, das auch als "Unternehmermodell" bezeichnet wird, geht nicht mehr von festgelegten Einsatzzeiten aus und stärkt die Eigenverantwortung des Unternehmers.
Alle Seminare dieses Betreuungsmodells führen Aufsichtspersonen der BG Verkehr durch.
Hinweise für Unternehmer
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher GUV-V A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Pflichtenübertragung
- alle Medien
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