Wer kann Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
Grundsätzlich können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden. Welche Anforderungen des Weiteren daran geknüpft sind, kann in § 4 der DGUV Vorschrift 2 nachgelesen werden- oder in nachfolgender Übersicht:
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Sicherheitsingenieur | Sicherheitstechniker | Sicherheitsmeister |
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Berufliche Anforderung |
Die Person muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder sie muss einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben. |
Die Person muss eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben. |
Die Person muss die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. |
Zeitliche Anforderung |
Die Person muss zudem zwei Jahre praktische Tätigkeit als Ingenieur aufweisen. |
Die Person muss zwei Jahre praktische Tätigkeit als Techniker aufweisen. |
Die Person muss zwei Jahre praktische Tätigkeit als Meister aufweisen. |
Fachliche Anforderung |
Die Personen aller drei Berufsgruppen müssen darüber hinaus einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Erfolg abgeschlossen haben. |
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Folgende Ausnahmen sind möglich: |
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Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul- / Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Fachkundevoraussetzungen. |
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Technikerprüfung mindestens vier Jahre als Techniker tätig war und über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. |
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meistererprüfung mindestens vier Jahre als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und über die sicherheitstechnische Sachkunde verfügt. |
Nachweis |
Bei den Personen aller drei Berufsgruppen trägt der Unternehmer die Verantwortung und Nachweispflicht darüber, dass sie in der jeweiligen Position tätig waren. |
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher GUV-V A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
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