Fremdfirmen und Lieferanten
Bei der Verpflichtung von Fremdfirmen und Lieferanten und bei der Zusammenarbeit müssen Sie sicherstellen, dass die eigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von diesen eingehalten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fremdfirmen und Lieferanten müssen in die Betriebsgefahren eingewiesen werden. Eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten, betriebsspezifische Gefährdungen und Notfallmaßnahmen erfolgt durch den Auftraggeber. Insbesondere zu beachten sind Gefährdungen, die sich aus dem Zusammenwirken der Tätigkeit der Fremdfirma mit den örtlichen Gegebenheiten und den Tätigkeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben können.
Erlaubnispflichtige Arbeiten müssen vom Auftraggeber anhand der Erlaubnisscheine unterwiesen werden.
Der Auftraggeber muss sich mindestens mit folgenden Fragen beschäftigen und ggf. wirksame Maßnahmen eingeleitet haben:
- Wie ist die erforderliche Information zum Arbeitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers geregelt?
- Wie ist der Informationsfluss während der Arbeiten geregelt?
- Ist ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin benannt?
- Wie wird über Gefährdungen informiert?
- Wie ist das Berichtswesen über Unfälle geregelt?
- Ist eine Übersetzung für fremdsprachige Arbeiterinnen bzw. Arbeiter erforderlich?
- Ist die Bestellung eines Koordinierenden erforderlich?
- Wie ist die Durchführung von Arbeiten mit Genehmigungs- bzw. Erlaubnispflicht geregelt?
- Wie werden die Arbeiten der Fremdfirmen überwacht?
- Welche Reaktionen gibt es bei unsicherer Arbeitsweise von betriebsfremden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Hinweis
Artikelaktionen