Kommunikation
Ein sicherer Betrieb ist nur möglich, wenn Beschäftigte die Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen. Grundlage hierfür ist eine funktionierende innerbetriebliche Kommunikation zwischen allen Ebenen.
Jedes Unternehmen muss Regeln festlegen, die die Mitwirkung der Beschäftigten, den Informationsfluss und die Zusammenarbeit der Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz sicherstellen. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie eine ausreichende Kommunikation mit Ihren Beschäftigten gewährleisten, auch mit denen, die außerhalb des Betriebes tätig sind. Zudem müssen Sie die externe Kommunikation, z. B. mit Kunden, Lieferanten und Behörden, regeln. Gleiches gilt für die Kommunikation mit Beschäftigten anderer Betriebe, die an gemeinsamen Arbeitsplätzen des eigenen Unternehmens arbeiten.
Medien
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Gute Arbeitsbedingungen im Kleinstbetrieb – Kurzcheck im Team
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Arbeitsschutzausschuss
- alle Medien
Seminare
Artikelaktionen