Qualifikation für den Arbeitsschutz
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie ermitteln, welche Qualifikationen und Anforderungen für die einzelnen Tätigkeiten erforderlich sind. Dies sind z. B. Fachkenntnisse, das Beherrschen der Sprache, eine arbeitsschutzrelevante Ausbildung wie die zum Staplerfahrer oder Kranführer sowie die körperliche Konstitution.
Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten müssen z. B. durch Qualifikationsnachweise dokumentiert sein und die Grundlage für die Auswahl des Personals bilden. Hierbei sind auch Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote für besonders Schutzbedürftige, wie z.B. Jugendliche oder werdende und stillende Mütter, zu beachten.
Qualifikationen und andere Voraussetzungen müssen regelmäßig überprüft, dokumentiert und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.


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