Qualifikation für den Arbeitsschutz
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie ermitteln, welche Qualifikationen und Anforderungen für die einzelnen Tätigkeiten erforderlich sind. Dies sind z. B. Fachkenntnisse, das Beherrschen der Sprache, eine arbeitsschutzrelevante Ausbildung wie die zum Staplerfahrer oder Kranführer sowie die körperliche Konstitution.
Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten müssen z. B. durch Qualifikationsnachweise dokumentiert sein und die Grundlage für die Auswahl des Personals bilden. Hierbei sind auch Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote für besonders Schutzbedürftige, wie z.B. Jugendliche oder werdende und stillende Mütter, zu beachten.
Qualifikationen und andere Voraussetzungen müssen regelmäßig überprüft, dokumentiert und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
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