Unterweisung
Wann wird unterwiesen?
Was wird unterwiesen?
Wie wird unterwiesen?
Wer unterweist?
Wie wird die Unterweisung dokumentiert und wieso?
Unterweisung bei Leiharbeitnehmern
Unterweisungshilfen der BG Verkehr
Wann wird unterwiesen?
- bei Neueinstellung
- bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
- bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
- bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
- bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
- zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich, bei besonderen Gefährdungslagen auch häufiger. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich auch aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B.§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, der eine halbjährliche Unterweisung fordert.
Was wird unterwiesen?
- konkrete, arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Gefährdungen
- getroffene und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachtende Schutzmaßnahmen
- sicherheits- und gesundheitsgerechte Handlungsweisen
- Notfallmaßnahmen
- für den Arbeitsplatz relevante Inhalte des geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes
Wie wird unterwiesen?
- arbeitsplatz- und aufgabenbezogen
- in verständlicher Form und Sprache
Wichtig ist: Die Inhalte müssen so vermittelt werden, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstanden werden. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie sich vergewissern, dass die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben, beispielsweise durch Stellen von Verständnisfragen, Vorführenlassen des Handlungsablaufs oder Beobachten der Arbeitsweise nach der Unterweisung.
Wer unterweist?
Die Unternehmerin oder der Unternehmer oder der oder die direkte Führungsverantwortliche, z. B. die Meisterin oder der Meister. Unterstützen können Betriebsärztin oder Betriebsarzt sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert und wieso?
Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden: Unterweisungsthema, Datum und Unterschriften des Teilnehmenden und des Unterweisenden. Dies dient als Nachweis für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, dass Sie Ihrer Unterweisungsverpflichtung nachgekommen sind.
Unterweisung bei Leiharbeitnehmern
Die allgemeine Unterweisung (unabhängig vom konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich) muss der Verleiher durchführen. Die betriebsspezifische Unterweisung muss der Entleiher durchführen. Erfahrungen und Qualifikationen des Leiharbeitnehmers sind zu berücksichtigen.
Unterweisungshilfen der BG Verkehr
Die BG Verkehr unterstützt Sie mit zahlreichen Unterweisungshilfen.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung
- DGUV Information 208-001 - Ladebrücken
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-079 - Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
- DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Betriebssicherheitsverordnung
- Regelwerk kompakt - Bildschirmarbeit
- Regelwerk kompakt - Unterweisung
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A10: Traumatisierende Ereignisse
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe
- Unterweisungskarte A3: Brandschutz
- Unterweisungskarte A4: Alkohol, Drogen, Medikamente
- Unterweisungskarte A5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisungskarte A6: Hautschutz
- Unterweisungskarte A7: Heben und Tragen
- Unterweisungskarte A8: Sitzen und Bewegen im Büro
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
- Unterweisungskarte B1: Rettungswesten (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)
- Unterweisungskarte B2: Containerumschlag im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B3: Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B4: Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt
- Unterweisungskarte B5: Sicherer Transport besonderer Ladungen
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
- Unterweisungskarte C4: Innenräume richtig lüften
- Unterweisungskarte E10: Sicherer Umgang mit Behältern in Abfallbehandlungsanlagen
- Unterweisungskarte E11: Sicheres Aufnehmen von Abrollbehältern
- Unterweisungskarte E12: Gestapelte Pressballen
- Unterweisungskarte E13: Anhänger für Abrollbehälter be- und entladen
- Unterweisungskarte E1: Abfahrtkontrolle bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E2: Warnkleidung bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E3: Sicherer Transport von Abfallbehältern bei der Sammlung
- Unterweisungskarte E4: Sicheres Entleeren von Behältern bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E5: Rückwärtsfahrt bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E6: Allgemeine Gefahren in Abfallbehandlungsanlagen
- Unterweisungskarte E7: Sicheres Arbeiten an Ballenpressenanlagen
- Unterweisungskarte E8: Innerbetrieblicher Transport in Abfallbehandlungsanlagen
- Unterweisungskarte E9: Wartung, Instandhaltung und Reinigung in Abfallbehandlungsanlagen
- Unterweisungskarte G12: Ein- und Aussteigen Lkw-Fahrerhaus
- Unterweisungskarte G1: Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern (Mehrachsenanhängern)
- Unterweisungskarte G2: Rückwärtsfahren und Einweisen
- Unterweisungskarte G3: Richtig sitzen
- Unterweisungskarte G4: Abfahrtkontrolle
- Unterweisungskarte G5: Fahrzeug sicher abstellen
- Unterweisungskarte G6: Abstand halten
- Unterweisungskarte G7: Spiegel einstellen
- Unterweisungskarte G8: Sicher abbiegen
- Unterweisungskarte M1: Aufenthalt im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen
- Unterweisungskarte M2: Aushub und Sicherung von Gräben und Baugruben
- Unterweisungskarte O1: Abfahrtkontrolle
- Unterweisungskarte O2: Sitzeinstellung im Omnibus
- Unterweisungsmappe für den Güterkraftverkehr (inkl. G1–G11)
- Unterweisungsmappe für die Abfallwirtschaft (inkl. E1–E13)
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