Verantwortung und Aufgabenübertragung
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. In der Regel sind Sie aufgrund deren Vielzahl darauf angewiesen, einzelne Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen. Auch Führungskräfte und die ihnen unterstellten Beschäftigten tragen in ihrem Aufgabenbereich die Verantwortung für den Arbeitsschutz.
Welche Aufgaben und Pflichten haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Arbeitsschutz?
- Treffen Sie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Sorgen Sie für eine geeignete Organisation.
- Stellen Sie alle erforderlichen Mittel bereit.
- Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Sie diese aktuell.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig.
- Stellen Sie geeignete und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung und stellen Sie sicher, dass nur solche benutzt werden.
- Prüfen Sie alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen regelmäßig.
- Organisieren Sie die betriebliche Notfallorganisation (z.B. Erste Hilfe, Brandschutz).
- Stellen Sie persönliche Schutzausrüstungen bereit und stellen Sie deren bestimmungsgemäße Verwendung sicher.
- Stellen Sie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicher.
Was ist bei einer Pflichtenübertragung zu beachten?
- Wählen Sie geeignete Personen für die jeweiligen Aufgaben aus. Beachten Sie dabei die persönliche und fachliche Qualifikation.
- Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss schriftlich erfolgen.
- Die Verantwortungsbereiche und Befugnisse müssen aufgeführt werden (z.B. Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Verfügungsbefugnis über finanzielle Mittel).
- Sie als Unternehmerin/Unternehmer und der/die beauftragte Mitarbeiter/-in müssen die Pflichtenübertragung unterschreiben.
- Die Pflichtenübertragung ist Bestandteil der Arbeitsaufgabe (Stellenbeschreibung).
- Der oder die Beauftragte bekommt eine Ausfertigung der Pflichtenübertragung.
Können Unternehmerpflichten vollständig auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden?
- Die Gesamtverantwortung verbleibt trotz Pflichtenübertragung bei Ihnen als Unternehmer/-in.
- Sie bleiben als Unternehmer/-in verantwortlich für die Organisation sowie für die Auswahl der geeigneten Personen. Zudem tragen Sie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und – falls erforderlich – zum Eingreifen.
Sie müssen regelmäßig folgende Punkte prüfen:- Kennen die Führungskräfte ihre Arbeitsschutzpflichten und kommen sie ihnen nach?
- Werden die übertragenen Aufgaben und Pflichten erfüllt?
- Sind für die Nichterfüllung Korrekturmaßnahmen vorgesehen und den Funktionsträgern und Führungskräften bekannt gemacht?
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 84 - Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt (UVV See)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung
- DGUV Information 208-043 - Sicherheit von Regalen
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 214-079 - Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
Medien
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Brandschutzhelfer/in in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Sicherheitsbeauftragte/r unseres Betriebes ist...
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Arbeitsschutzausschuss
- Regelwerk kompakt - Bildschirmarbeit
- Regelwerk kompakt - Pflichtenübertragung
- Regelwerk kompakt - Zur Prüfung befähigte Person
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
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