Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte

Für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte gelten dieselben Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen wie für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mitarbeiter im Lager weist einen Zeitarbeitnehmer im Gabelstapler ein.

Vor dem jeweiligen Einsatz ist ein Anforderungsprofil zu erstellen, so dass die Verleihfirma eine/n geeignete/n Leiharbeitnehmer/in auswählen kann.

Das Anforderungsprofil muss insbesondere enthalten:

  • benötigte Fachkenntnisse/Qualifikationen
  • erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Anforderungen an die Tauglichkeit, z. B. für das Tragen von PSA

Eine schriftliche Abstimmung hat mit dem verleihenden Unternehmen über Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erfolgen, z. B.:

  • Wer stellt die PSA?
  • Wer veranlasst die arbeitsmedizinische Vorsorge?
  • Wer veranlasst Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen?

Der/die Leiharbeitnehmer/-in wird vom Entleiher vor Arbeitsantritt im Unternehmen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen unterwiesen. Der Entleiher hat vor Beginn der Tätigkeit sicherzustellen, dass der/die Leiharbeitnehmer/-in das festgelegte Anforderungsprofil erfüllt und die vereinbarten Maßnahmen zum Arbeitsschutz erfüllt werden.

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