Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
Für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte gelten dieselben Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen wie für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vor dem jeweiligen Einsatz ist ein Anforderungsprofil zu erstellen, so dass die Verleihfirma eine/n geeignete/n Leiharbeitnehmer/in auswählen kann.
Das Anforderungsprofil muss insbesondere enthalten:
- benötigte Fachkenntnisse/Qualifikationen
- erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anforderungen an die Tauglichkeit, z. B. für das Tragen von PSA
Eine schriftliche Abstimmung hat mit dem verleihenden Unternehmen über Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erfolgen, z. B.:
- Wer stellt die PSA?
- Wer veranlasst die arbeitsmedizinische Vorsorge?
- Wer veranlasst Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen?
Der/die Leiharbeitnehmer/-in wird vom Entleiher vor Arbeitsantritt im Unternehmen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen unterwiesen. Der Entleiher hat vor Beginn der Tätigkeit sicherzustellen, dass der/die Leiharbeitnehmer/-in das festgelegte Anforderungsprofil erfüllt und die vereinbarten Maßnahmen zum Arbeitsschutz erfüllt werden.
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