Aufsichts- und Beratungsaufgaben der BG Verkehr
Im Rahmen der Prävention erbringt die BG Verkehr u. a. folgende Dienstleistungen:
- Sie berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes, z. B.
- bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- bei der Organisation von sicheren Betriebsabläufen
- bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
- bei Neu- und Umbauten von Arbeitsstätten
- bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Sie ermittelt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Sie schult in Seminaren Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmer, Personal- und Betriebsräte, Betriebsärzte und spezielle Zielgruppen.
- Sie erlässt branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, die helfen, Unfälle zu vermeiden.
- Sie informiert mit einer Vielzahl von Medien die Verantwortungsträger und die Beschäftigten in ihren Mitgliedsunternehmen zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Sie sorgt außerdem dafür, dass in den Betrieben eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt ist.
- Sie unterstützt Fahrsicherheitstrainings finanziell und berät zu allen Fragen des innerbetrieblichen Transports und Verkehrs.
- Sie überwacht die Einhaltung staatlicher und unfallversicherungsrechtlicher Vorschriften.
Die Aufsichtspersonen der BG Verkehr
Diese Aufgabe übernehmen speziell ausgebildete Spezialisten, die Aufsichtspersonen. Sie haben den Auftrag zu überwachen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer die in den Gesetzen und Verordnungen geforderten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben praktisch umsetzen. Dazu beraten sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
Sie untersuchen und werten Arbeitsunfälle aus, recherchieren vor Ort im Rahmen von Berufskrankheiten-Ermittlungen, schulen in Inhouse-Veranstaltungen und führen gemeinsam mit dem Messtechnischen Dienst orientierende Messungen im Rahmen der Beratung und Überwachung durch.
Aufsichtspersonen sind in erster Linie Berater und Partner. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz sind sie aber auch befugt, einzugreifen und die Abstellung der Mängel zu fordern.
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