Gefahrgutrecht in der Binnenschifffahrt

In der deutschen Binnenschifffahrt werden jährlich weit über 70 Mio. Tonnen an Gefahrgütern, vor allem auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen, transportiert. Das sind fast 25 % des gesamten Frachtaufkommens. Den größten Anteil daran hat die Tankschifffahrt, die in der Regel flüssige und gasförmige Gefahrgüter transportiert. An zweiter Stelle folgt die Containerschifffahrt und dann in geringen Mengen der Schüttguttransport.

Blick auf das Deck eines Gefahrgut-Binnenschiffs

Rechtsüberblick Verkehrsträger Binnenschifffahrt

In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wird auf das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) verwiesen. Das Übereinkommen enthält eine beigefügte Verordnung in neun Teilen, die wie ADR und RID auf den Modellvorschriften aufbaut. Veröffentlicht wird die jeweils aktuelle Fassung des ADN auf der Website der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Dort sind auch weitere internationale Übereinkommen in Deutsch zugänglich, die ebenfalls zu beachten sind.

Eine Übersicht zum deutschen Schifffahrtsrecht wird auf ELWIS zur Verfügung gestellt. Exemplarisch werden die Vorschriften der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) für den Bau und die Ausrüstung von Tankschiffen genannt.

ADN Inhalte

Das ADN erscheint alle 2 Jahre in einer neuen Fassung mit einer 12-monatigen Übergangsfrist. Dort werden u. a. folgende Aspekte des Gefahrguttransportes in der Binnenschifffahrt geregelt:

  • Klassifizierung der Gefahrgüter
  • Typen der Wasserfahrzeuge (Trockengüterschiff oder Tankschiff, Einhülle oder Doppelhülle) und Tanktypen (Gas- oder Flüssigladung, offene, geschlossene oder eingesetzte Tanks) bei Tankschiffen
  • Bau- und Ausrüstungsvorschriften für den jeweiligen Schiffstyp bzw. Tanktyp
  • die Zuordnung von Qualität und Quantität von Gefahrgütern entsprechend der Schiffstypen und Tanktypen
  • die Pflichten aller am Transport beteiligten Personen
  • Betriebsvorschriften an Bord
  • Kennzeichnung der Binnenschiffe bzw. der Ladung
  • Zusammenladungsvorschriften unterschiedlicher Gefahrgüter
  • Explosionsschutz und Zoneneinteilung an Bord der Schiffe
  • Prüf- und Überwachungsvorschriften zu den Binnenschiffen und ihrer Ausrüstung
  • Qualifizierung der Besatzung
  • Dokumentationspflichten

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