Gefahrgutrecht in Deutschland
Internationale Verträge gelten nur für grenzüberschreitenden Verkehr. Für inländische Transporte gibt es in Deutschland Gesetze, die das anerkannte Gefahrgutregelwerk als Maßstab verbindlich machen. Dabei werden auch Prüfvorschriften, Kontroll- und Ahndungsmöglichkeiten festgelegt.
Beobachtung des Unfallgeschehens (meldepflichtige Ereignisse)
Für alle Verkehrsträger gibt es Regelungen zur Meldung unvorhergesehener Vorfälle. Aus der Kenntnis der meldepflichtigen Ereignisse finden entscheidende Weiterentwicklungen der Regelwerke statt. Wenn gewisse Kriterien je nach Regelwerk, z. B. dem ADR, überschritten werden, muss eine Meldung erfolgen. Alle gemeldeten Ereignisse werden einzeln auf Plausibilität geprüft, danach bundesweit im Jahresüberblick anonym ausgewertet, um frühzeitig Trends bei neuartigen Unfällen zu erkennen.
Tipp:
Neben dem vorgeschriebenen Bericht mit offizieller Meldepflicht sind intern weitergehende Untersuchungen der Abläufe mit Gefahrgutbeteiligung sinnvoll. Auch für Unfälle unterhalb der Meldeschwelle empfehlen wir eine Untersuchung. Jeder Unfall kann Hinweise auf Verbesserungspotenziale im Unternehmen liefern.
Überblick über die nationalen Rechtsvorschriften
Gemäß der Binnenlandrichtlinie RL 2008/68/EG sollen für die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb und zwischen EU-Staaten das ADR, RID sowie das ADN gelten. Die Richtlinie fordert, dass in jedem EU-Staat entsprechende Gesetze erlassen werden. Aus Gründen der Sicherheit dürfen auch strengere nationale Vorschriften erlassen werden. Für örtlich begrenzte Beförderungen über kurze Strecken oder für kleine Mengen können nationale Ausnahmen beantragt werden. Genehmigte nationale Ausnahmen werden in den Anhängen gelistet.
Weitere deutsche Ausnahmen werden in der Gefahrgut-Ausnahme-Verordnung GGAV beschrieben.
In Deutschland ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG die Grundlage aller Gefahrgutregelungen innerhalb Deutschlands. Beförderungen zur See und Luft sind miteingeschlossen. Im Gesetz werden Zuständigkeiten, der Rahmen für Sofortmaßnahmen sowie Überwachungsmöglichkeiten geklärt. Mithilfe von speziellen Verordnungen werden einzelne Themenbereiche des Gefahrgutrechtes weiter konkretisiert. Dabei müssen Sicherheitsbehörden und -organisationen gehört werden. Über den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat bestehen Beratungsmöglichkeiten durch alle betroffenen Behörden und auch für betroffene Wirtschaftsverbände.
So wird in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV festgelegt, welche Unternehmen einen "Sicherheitsberater", genauer Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. Für Speditionen und Fuhrunternehmen, deren Kerngeschäft die Beförderung ist, ist keine Befreiung möglich, falls Gefahrgutaufträge angenommen werden. Gefahrgutbeauftragte werden für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt und See benötigt. Die Aufgaben und Pflichten von Gefahrgutbeauftragten und Unternehmen werden in
näher erläutert.Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB führt ADR, RID und ADN in das deutsche Recht ein. Zuständigkeiten der betroffenen Behörden werden hier im Detail geregelt. Ebenso werden hier die Pflichten der an der Beförderung beteiligten Unternehmen mit den zugewiesenen Rollen und Tätigkeiten genau aufgeführt und bestimmt.
Auslegungshinweise, Vollzugsverfahren und bundesweit einheitliche Formulare befinden sich in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut RSEB.
Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorschriften und die wichtigsten Anforderungen werden in der
erklärt.Die Gefahrgutverordnung See GGVSee führt das internationale Seerecht mit seinen Codes für unterschiedliche Anwendungsbereichen in das deutsche Recht ein. Für den Luftverkehr befindet sich eine Gefahrgutverordnung Luft in Vorbereitung.
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