Unfallgefahren

Über die Kennzeichnung an Fahrzeugen können Rettungskräfte Haupt- und Nebengefahr schnell ermitteln. Schriftliche Weisungen beschreiben Verhaltensweisen der Fahrer für den Notfall je nach Gefahrgutklasse. Aus den der BG Verkehr gemeldeten Unfällen ergeben sich für Fahrer und Ladepersonal weitere Unfallschwerpunkte.

Ziel der Gefahrgut-Kennzeichnung außen an Fahrzeugen ist es, Rettungskräften eine schnelle Orientierung im Havariefall zu geben.

Online stehen mehrere Datenbanksysteme zur Auswahl. Kostenlos ist beispielsweise aus der BAM Datenbank GEFAHRGUT die Gefahrgut-Schnellinfo (für alle Verkehrsträger).

Das Einsatzleiterwiki erklärt auch über das ADR hinausgehende Kennzeichensysteme und grundsätzliche Herangehensweisen für ehrenamtliche Feuerwehren im Falle eines Gefahrgut- oder Gefahrstoffeinsatzes. Die GAMS-Regel besagt

  • Gefahren erkennen
  • Absicheren der Einsatzstelle
  • Menschenrettung unter Eigenschutz
  • Spezialkräfte anfordern

Haben die bei Gefahrgutaustritt entstehenden Dämpfe noch ätzende oder toxische Eigenschaften, müssen auch Umgebung sowie Rettungskräfte geschützt werden. Hier wird Spezialwissen erforderlich, das vor allem in Chemie-Werksfeuerwehren vorhanden ist. Dazu hat der Verband der Chemischen Industrie ein Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) eingerichtet. TUIS bietet öffentlichen Feuerwehren und der Polizei bundesweit Unterstützung bei Transport- und Lagerunfällen mit Chemikalien. Reicht ein Gespräch mit einer fachkundigen Person aus, fallen keine Kosten an!

Feuerwehr in Schutzanzügen verteilen Löschschaum

Unfälle im öffentlichen Raum

Die meisten Verkehrsunfälle mit Gefahrguttransporten haben keine gefährliche Reaktion des Gefahrgutes als Unglücksursache, sondern gehen auf gewöhnliche Fahrfehler zurück. Zur Vorbeugung empfiehlt die BG Verkehr Fahrerassistenzsysteme in die Fahrzeuge einbauen zu lassen und wann immer möglich auch zu nutzen.

In der Folge von Unfällen kann es zu Gefahrgutaustritten kommen, welche die Rettung verunfallter Personen erschweren oder die Umwelt schädigen.

Häufig laufen nach Verkehrsunfällen Kraftstofftanks aus. Das sind formell keine Gefahrgutunfälle, da Kraftstoffe in Fahrzeugtanks vom ADR völlig freigestellt sind. Bereits in einem Lkw können 800 Liter Diesel als wassergefährdender Stoff enthalten sein.

Um den besonderen Gefahren durch eine etwaige Gefahrgutfreisetzung zu begegnen, werden bereits im ADR Maßnahmen für den Fall eines Unfalls beschrieben. Der Beförderer muss dem Fahrer die schriftlichen Weisungen in einer Sprache mitgeben, die jedes Besatzungsmitglied versteht.

Der Beförderer muss dafür sorgen, dass jedes Besatzungsmitglied die schriftlichen Weisungen versteht und anwenden kann. Auf der ersten Seite des Doppelblattes sind die Verhaltensregeln im Notfall zusammengefasst. Vor Antritt der Fahrt muss sich die Fahrzeugbesatzung über die Gefahren der geladenen Gefahrgüter informieren und die schriftlichen Weisungen einsehen, vgl. Abschnitt 5.4.3 ADR.

Gerät z. B. eine Lkw-Gefahrgutladung in Brand, muss die Straße oder Autobahn oder gar ein Tunnel zur Löschung gesperrt werden. Je nach Energiegehalt (Brennwert) und Größe der Ladung treten dabei massive Zerstörungen der Verkehrswege auf.

Unfälle auf Betriebsgeländen

Am häufigsten ereignen sich die bei der BG Verkehr gemeldeten Gefahrgutunfälle auf Betriebsgeländen bei den Arbeitsschritten, die der Transportphase vorausgehen oder folgen. Oft werden in diesen Fällen auch weitere Eigenschaften der Produkte oder Anlagen wirksam, die nicht in direktem Zusammenhang mit Gefahrgut stehen. Zur angemessenen Unfallvorsorge müssen alle potenziellen Gefahren berücksichtigt werden, auch wenn Teile davon in den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung fallen.

Notfallprävention beim Umschlag innerhalb des Betriebes

Überall, wo Gefahrgut überraschend freigesetzt werden kann, müssen die in diesen Fällen sinnvollen Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden. Bewährt hat sich dabei das Ausbilden von Notfallmanagern, die schnell entscheiden können, ob der vorliegende Notfall in Eigenregie beherrschbar ist oder ob Einsatzkräfte alarmiert werden müssen. Notwendige geeignete Notfallausrüstung muss beschafft und der Umgang damit geschult werden. Wichtig sind auch Verhaltensregeln für Betriebsfremde. Eine Anleitung dazu liefert die DGUV Information 208-050 "Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen".

Wer solche Abläufe auf dem eigenen Betriebshof einführt, wird im Gegenzug auch Regeln für eigene Fahrerinnen und Fahrer unterwegs und auf fremden Betriebshöfen entwickeln bzw. einfordern.

viele Fässer
Verpackungen
Durch Verpackungen wird Gefahrgut vor den Beförderungsgefahren geschützt. Daher macht das Gefahrgutrecht genaue Vorgaben je nach Gefährlichkeit des Produktes. Gleichzeitig lässt sich mit der Verpackung das Produkt für den vorgesehenen Anwendungszweck handhabbar machen.
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Flüssigkeitsbehälter ist umgekippt und läuft aus
Stückgut
Stückgut wird im Gefahrgutrecht als Versandstück bezeichnet. Wichtige Regeln betreffen Kennzeichnung, Ladungssicherung, Zusammenpackung, Zusammenladeverbote und Trennung von Lebensmitteln. Besonderheiten liegen in Versandstücken mit Kühlung durch Trockeneis, in produktbedingt nicht sicher dichten Behältern und in Bergungsverpackungen vor.
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Lkw von der Seite betrachtet
Fahrzeuge zur Gefahrgutbeförderung
Zur Gefahrgutbeförderung werden Pkw, Kastenwagen, leichte und schwere Lkw sowie Sonderformen wie Silo- oder Tankfahrzeuge eingesetzt. Bei Nutzfahrzeugen wird zwischen Antriebsteil und Fahrzeugaufbauten unterschieden. Je nach zu beförderndem Gefahrgut bestehen verschiedene Anforderungen an den Antriebsteil.
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Lkw transportiert flüssiges Gefahrgut
Unverpackte Güter
Sowohl feste wie auch flüssige oder gasförmige Güter können als Massengut unverpackt befördert werden. In diesen Fällen dienen die Fahrzeugaufbauten wie Tanks oder Silos als Gefahrgutumschließung. Auch gibt es bestimmte Fälle, z. B. MEMU, in denen das benötigte Produkt erst vor Ort hergestellt wird.
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verbaute Lithiumbatterien
Lithiumbatterien
Die Klimadebatte lässt die Verbreitung von elektrobetriebenen Fahrzeugen mit großen Lithium-Ionen-Akkus und von Betriebsmitteln mit mittleren Akkus deutlich ansteigen. Mit zunehmenden flächendeckenden Einsatz ändern sich die sicherheitstechnischen Erkenntnisse noch schnell.
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Lkw fährt aus Tunnel heraus
Tunnel
Seit 2007 sind Tunnelvorschriften im ADR enthalten. Auslöser für diese Erweiterung des ADR war unter anderem ein Brand im Tauerntunnel 1999 mit 12 Toten und 42 Verletzten sowie 16 zerstörten Lkw und 24 verbrannten Pkw und 3 Monaten Sperrung bis zur Wiedereröffnung des Tunnels.
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