Gefahrstoffe
Gefahrstoffe können unterschiedliche gesundheitliche Probleme hervorrufen, von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie Krebserkrankungen. Daher sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob ihre Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, müssen sie entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit treffen. Diese Pflicht ist u. a. in der Gefahrstoffstoffverordnung verankert.
Konkrete Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen, auftretenden Gesundheitsgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen finden Sie in DGUV Vorschriften sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Anwendungsnahe Informationen sind insbesondere auch in DGUV Informationen und vielen Arbeitshilfen zu finden.
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