Gefahrstoffe

In nahezu allen bei der BG Verkehr versicherten Branchen fallen vielfältige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an, z. B. im Transportwesen, in der Entsorgungswirtschaft, der Industriereinigung und Sanierung, der See- und Binnenschifffahrt sowie der Luftfahrt. Der Umgang mit Gefahrstoffen kann zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Daher ist es wichtig, dass vorher das Ausmaß und die damit verbundenen Gefährdungen festgestellt werden und für geeignete Schutzmaßnahmen gesorgt wird.

Gefahrstoffe können unterschiedliche gesundheitliche Probleme hervorrufen, von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie Krebserkrankungen. Daher sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob ihre Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, müssen sie entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit treffen. Diese Pflicht ist u. a. in der Gefahrstoffstoffverordnung verankert.

Konkrete Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen, auftretenden Gesundheitsgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen finden Sie in DGUV Vorschriften sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Anwendungsnahe Informationen sind insbesondere auch in DGUV Informationen und vielen Arbeitshilfen zu finden.

Ein gutes Gefahrstoffmanagement sowie entsprechende Schutzmaßnahmen können in den Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sorgen.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Mögliche Gesundheitsgefahren hängen nicht nur von der Gefährlichkeit eines Stoffes ab, sondern auch davon, wie man damit in Kontakt kommt.
Nachdem alle Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz ermittelt wurden, erfolgt die Festlegung der Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung.
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