Schutzmaßnahmen
Nachdem alle Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz ermittelt wurden, erfolgt die Festlegung der Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung.
Die konkrete Auswahl, Festlegung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist das Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Dies beinhaltet auch Methoden und Fristen zur Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen. Das STOP-Prinzip hilft dabei und zeigt die Maßnahmenhierarchie an.
Können trotz ausreichender Schutzmaßnahmen die Gefahr möglicher Gesundheitsschäden oder Erkrankungen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, sollte eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge festgelegt werden.
STOP-Prinzip
Schutzmaßnahmen orientieren sich am Schutzziel. Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) genannt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Vielfältige Gefährdungen der Gesundheit, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie dient der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten.
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