Lärm nach Branchen
Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Neben Gehörschäden kann Lärm u. a. auch die Unfallgefahr und die Fehlerhäufigkeit erhöhen, zu Stress und Nervosität führen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Hier finden Sie Informationen für Branchen mit besonderer Lärmbelastung.

Güterkraftverkehr
Das Fahr- und Ladepersonal im Güterkraftverkehr ist nicht nur den Motorengeräuschen des eigenen Fahrzeugs und dem übrigen Straßenverkehrslärm ausgesetzt. Typische Tätigkeiten, wie z. B. das Be- und Entladen, das Bedienen von Maschinen oder die Hintergrundgeräusche auf Baustellen, sind mit Lärmbelastungen verbunden, die je nach Intensität und Dauer gesundheitsgefährdend sein können.

Entsorgung
In der Abfallwirtschaft müssen viele Tätigkeiten und Bereiche als gefährdend bezüglich der Lärmbelastung angesehen werden. Lärmquellen sind zum Beispiel Zerkleinerungsaggregate in Abfallbehandlungsanlagen, Abkipp- oder Schüttvorgänge, Verdichtungsvorgänge oder die Rollgeräusche und das Deckelschlagen der Abfallbehälter.

Bus
Fahrerinnen und Fahrer von Omnibussen sind an ihrem Arbeitsplatz zwar nur selten akut lärmgefährdet, dennoch bildet die Geräuschkulisse am Fahrerarbeitsplatz eine nicht zu unterschätzende Belastung. Noch stärker belastet ist das Werkstattpersonal.

Binnenschifffahrt
Die Lärmbelastung in der Binnenschifffahrt ist je nach Tätigkeit und Schiffstyp unterschiedlich. Hier finden Sie Tabellen, die einen Überblick darüber geben, mit welchen Belastungen bei welchem Schiffstyp üblicherweise zu rechnen ist und welche Möglichkeiten zur Minderung der Belastung es gibt.

Luftfahrt
Das Flughafenvorfeld, das Luftfahrzeug, die technischen Bereiche mit ihren Werkstätten, die Benutzung von verschiedenen Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, all das kann Lärm verursachen. Dieser kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende Hörverluste verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer.

- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr
- DGUV Regel 114-006 - Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen
- DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II: Abfallbehandlung

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