Kosmische Strahlung

Crewmitglieder von Verkehrsflugzeugen sind im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, die ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, höher exponiert. Was bedeutet das im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung?

Blick vom All auf die Erde

Die kosmische Strahlung ist eine hochenergetische Teilchenstrahlung, die überwiegend aus Protonen besteht. Daneben spielen auch noch andere Strahlenarten eine Rolle. Beim Auftreffen der Strahlung auf Moleküle in der Erdatmosphäre kommt es zur Freisetzung von Sekundärstrahlung ("Teilchenschauer"). Aus diesem Grund können Crewmitglieder nicht einfach mit normalen amtlichen Dosimetern ausgestattet werden. Die Messung dieses Strahlenspektrums erfordert aufwändigere Messtechnik. Auf ausgewählten Flugrouten wurden solche Messungen mit speziellem Equipment durchgeführt und die daraus resultierenden effektiven Dosiswerte bzw. Dosisleistungen bestimmt, wobei die Strahlenarten und die Wirkung auf den Menschen berücksichtigt wurden. Die Dosen des fliegenden Personals werden auf der Basis dieser Daten und der individuellen Flugeinsätze mit Programmen wie EPCARD berechnet und dokumentiert.

Exposition

Die durchschnittlichen kumulierten Jahresdosen liegen bei Mitgliedern des fliegenden Personals höher als z. B. bei Mitarbeitern von Kernkraftwerken oder bei anderen Arbeitsbereichen mit jeweils typischen Expositionen gegenüber ionisierender Strahlung. Daher lohnt es sich, diese Expositions-Situation näher zu betrachten. Wichtig ist, dass die dokumentierten Dosiswerte im Niedrigdosisbereich liegen, so dass die Grenzwerte problemlos eingehalten werden. Tatsächlich gibt es kein bedeutendes Erkrankungsgeschehen, das auf kosmische Strahlung zurückgeführt werden könnte. Nur beim malignen Melanom ist – auch unabhängig von der Thematik kosmischer Strahlung – erhöhte Aufmerksamkeit anzuraten. Beschäftigte sollten sich also regelmäßig hautärztlich untersuchen lassen.

Die individuelle Dosis ist abhängig von Flughöhe, -dauer und -route und von bestimmten Sonnenereignissen. Durch Messungen und Berechnungsverfahren sind die Dosiswerte mittlerweile recht genau bekannt. Für fliegendes Personal ist von Durchschnittswerten zwischen 1 und 4 Millisievert pro Jahr (mSv/a) auszugehen, in wenigen Einzelfällen wurde ein Wert von 6 mSv/a überschritten. Auf Grundlage des § 67 StrlSchV werden die individuellen Jahresdosen ermittelt und beim Luftfahrtbundesamt gespeichert.

Grenzwerte

Der Grenzwert nach §§ 77 und 78 StrlSchG beträgt wie für andere Personen auch 20 mSv pro Jahr und 400 mSv für die gesamte Berufszeit. Diese Werte werden von Mitgliedern des fliegenden Personals nicht überschritten.
Für ungeborene Kinder gilt ein Grenzwert von 1 mSv für den Zeitraum von der Mitteilung bis zum Ende der Schwangerschaft.
Nach § 71 (2) StrlSchV sind Mitglieder des fliegenden Personals, bei denen die Jahresdosis 6 mSv überschreiten kann, durch den Strahlenschutzverantwortlichen des Unternehmens als "beruflich exponierte Personen der Kategorie A" einzustufen, solche, bei denen die Jahresdosis mehr als 1 mSv bis 6 mSv betragen kann, als "beruflich exponierte Personen der Kategorie B".

Für die Kategorie-A-Personen sind nach §77 StrlSchV ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

Epidemiologische Studien

Kurz zusammengefasst zeigen sich in epidemiologischen Studien für fliegendes Personal im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung nur wenige auffällige Zahlen. Hinweise auf erhöhte Krebsraten bei allerdings sehr niedrigen Fallzahlen wurden in einigen Studien bei Lymphomen, Hirntumoren und Brustkrebs gefunden. Die Epidemiologie als statistische Wissenschaft lässt über die Ursachen nur begrenzt Aussagen zu. Zu beachten sind folglich andere potenziell krebserzeugende Einflüsse, wie z. B. Störungen des circadianen Rhythmus oder bei den Melanomen solare UV-Strahlung.

Allgemeingültige Maßnahmen zur Dosisverringerung

Die 3-A-Regel im Strahlenschutz beinhaltet die Ansatzpunkte Abstand, Aufenthaltsdauer und Abschirmung. Manche Maßnahmen sind im Flugzeug praktisch nicht anwendbar. Damit verbleibt insbesondere eine Möglichkeit zur Dosisverringerung: Die Reduktion der Anzahl von Flügen mit höheren streckenabhängigen Dosen, z. B. über die Vermeidung von Polrouten oder durch eine geeignete Mischung von Kurz-, Mittel- und Langstrecke.

HinweisMehr zum Thema

Informationen zur Strahlenbelastung bei fliegendem Personal und Bodenpersonal finden Sie im Bereich "Luftfahrt".

Strahlenbelastung bei Beschäftigten in der Luftfahrt

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