Radioaktivität
Radioaktive Substanzen können überraschend auftauchen. Und manchmal gibt es technische oder medizinische Anwendungen, bei denen Mitarbeiter aus der Transport- und Abfallwirtschaft oder Industriereiniger betroffen sein können, obwohl sie gar nicht vorrangig die Anwender sind.
Transport von Altmetall
Bei Altmetalltransporten wird durch Fahrzeug-Scanner auf den Anlieferungshöfen ab und zu ionisierende Strahlung angezeigt. Hier ist in jedem Einzelfall ein näherer Blick auf das Messprotokoll erforderlich. Die bei der BG Verkehr bekannt gewordenen Fälle repräsentierten jeweils nur äußerst geringe Zerfallswerte, die gegenüber der Hintergrundstrahlung geringfügig erhöht waren. Sollten einmal höhere Werte angezeigt werden, sollen sich Personen sicherheitshalber nicht mehr in der Nähe des Fahrzeugs aufhalten und es ist Fachpersonal wie z. B. die Feuerwehr zu Rate zu ziehen. Hierzu empfehlen wir die DGUV-Information 209-029 "Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile".
Transport von medizinischen Geräten
Einige Kurierdienste haben sich auf den Transport von medizinischen Geräten für Diagnostik und Therapie spezialisiert. Beispiele sind Substanzen für die Radio-Iod-Therapie oder bleiummantelte Molybdän-Technetium-Generatoren für vielfältige diagnostische Zwecke, u. a. die Schilddrüsenszintigraphie. Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Fahrer eine Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr erhalten, müssen sie mit Personendosimetern ausgestattet werden. Erfahrungsgemäß werden in der Realität aber nur geringe Dosiswerte registriert, die weit unterhalb der Grenzwerte liegen.
Patientenbeförderung
In der Personenbeförderung gibt es ein ähnliches Thema: Taxifahrer befördern Patienten, die strahlende Materialien eingenommen haben. Es handelt sich in den meisten Fällen um kurzlebige Isotope mit Strahlung geringer Reichweite. Da die Fahrten höchstens einige Stunden umfassen, oftmals sogar weniger als eine Stunde, liegen die Dosiswerte für die Fahrer in der Regel sehr niedrig.
Natürlich auftretendes Radon
Aus dem Boden kann gasförmiges Radon aufsteigen, geruchlos und unbemerkt, und sich in Kellerräumen, Souterrainbüros oder auch ungelüfteten Räumen im Erdgeschoss anreichern. Es handelt sich um einen natürlichen Prozess. In einigen Regionen in Deutschland ist die Radonfreisetzung erhöht, so dass an dortigen Arbeitsplätzen Messungen erforderlich werden können. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Liegt Ihr Unternehmen in einer Region mit erhöhter Radonfreisetzung und gibt es Arbeitsplätze in den o. g. Typen von Räumen? Dann empfehlen wir als Sofortmaßnahme regelmäßig zu lüften, eventuell auch mit einer technischen Lüftung. Ob darüber hinaus z. B. Abdichtungsarbeiten notwendig werden, können Messungen zeigen. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung formulieren hierzu Pflichten u. a. für Arbeitgeber: §§121 bis 132 StrlSchG und §§ 153 bis 158 StrlSchV.
Radiometrische Füllstandmessung
Radiometrische Füllstandmessgeräte können insbesondere bei aggressiven Medien eingesetzt werden. Diese Messgeräte machen sich die Durchdringungseigenschaft ionisierender Strahlung zu Nutze. und funktionieren nach folgendem Prinzip: Auf der einen Seite eines Vorratsbehälters wird eine Strahlenquelle angebracht. Die vom Strahler ausgesandte Gammastrahlung durchstrahlt den Vorratsbehälter und trifft auf der gegenüberliegenden Seite auf Detektoren. Diese messen entweder, wie viel Strahlung dort ankommt bzw. in welcher Höhe des Behälters noch Strahlung ankommt. Diese Methode bietet bei entsprechender Kalibrierung eine wirkungsvolle und weitgehend störungsfreie Füllstandmessung. Messeinrichtungen dieser Art können auch Durchflüsse registrieren oder für die Messung von Materialstärken konzipiert werden. Dann sind Strahler und Detektor z. B. um eine Rohrleitung herum angebracht. Solche Geräte können aber auch verwendet werden, wenn z. B. die Schütthöhe von Materialien auf Förderbändern kontrolliert werden soll.
Da bei diesen umschlossenen Strahlenquellen der Strahler selbst fest in der Abschirmung montiert ist, kann ein ungewollter Austritt von Strahlung praktisch nur bei nicht-fachgerechter Demontage oder Gewaltanwendung auftreten.
Für die meisten dieser Anwendungen sind eine Genehmigung und damit auch ein Strahlenschutzbeauftragter erforderlich. Dieser muss zum Beispiel im Falle einer Füllstandmesseinrichtung dafür Sorge tragen, dass keine Personen in einen solchen Behälter einsteigen (z. B. Industriereiniger!), solange nicht der Strahler in eine abgeschirmte Position gebracht wurde. Eine Überwachung der in solchen betrieblichen Bereichen tätigen Beschäftigten als beruflich strahlenexponierte Personen ist hingegen zumeist nicht notwendig. Die umschlossenen radioaktiven Stoffe müssen mindestens alle drei Jahre durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen auf Dichtheit geprüft werden.
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