Röntgenstrahlung
Mit Röntgenstrahlung lässt sich Verborgenes sichtbar machen – in der medizinischen Diagnostik ebenso wie bei der Durchleuchtung von Containern und ganzen Fahrzeugen. Personen dürfen jedoch nur Röntgenstrahlung ausgesetzt werden, wenn dadurch ein sinnvoller Zweck erreicht werden kann. Und diese Dosis soll so gering wie möglich sein.
Röntgen von Fahrzeugen
Werden Fahrzeuge an Grenzanlagen und Häfen oder auch stichprobenartig mit mobilen Anlagen nach illegalen Waren oder "blinden Passagieren" untersucht, sind Vorkehrungen zu treffen, um die Fahrerinnen und Fahrer zu schützen. Dies geschieht z. B. durch Scanner-Markierungen, so dass die Anlage erst eingeschaltet wird, wenn das Fahrerhaus die Anlage bereits passiert hat. Als organisatorische Maßnahme bietet sich an, die Fahrzeugführenden aussteigen zu lassen.
Flughafenscanner
Scanner gibt es auch an Flughäfen. Die bekannten Geräte in Deutschland arbeiten mit elektromagnetischen Feldern und nicht mit ionisierender Strahlung. Insbesondere in den USA werden aber auch bildgebende Verfahren mit Röntgenstrahlung eingesetzt. Die Dosis ist sehr gering, dennoch sollten prinzipiell Verfahren ohne ionisierende Strahlung bevorzugt werden.
Bei Gepäckscannern, die beim Handgepäck in der Nähe der Personenscanner angeordnet sind, wird Röntgenstrahlung eingesetzt. Diese wird aber sehr gut abgeschirmt, so dass das dort tätige Personal nur eine sehr niedrige Dosis erhält. Für Passanten ist die Dosis vernachlässigbar.
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