Optische Strahlung
Da optische Strahlung nur oberflächlich wirkt, sind die die betroffenen Organe Haut und Augen. Stets bestimmt die Dosis das Ausmaß von möglichen Schäden. UV-Strahlung ist bekannt für negative Wirkungen, als da sind Sonnenbrand, Hautkrebs, Hautalterung und Augenschäden – UV-Strahlung sorgt aber positiv auch für die Bildung von Vitamin D im Körper. Infrarotstrahlung kann angenehme Wärmewirkungen erzeugen, bei großer Intensität (z. B. an Schmelzöfen) kann es jedoch zur Verbrennung der Haut oder der Netzhaut des Auges kommen.
Bei vielen industriellen Anwendungen von UV-Lichtquellen, etwa zur Trocknung, Entkeimung oder Rissprüfung, oder bei der Emission von Infrarotstrahlung z. B. beim Schweißen sind Messungen empfehlenswert. Schutzmaßnahmen bei Gefährdung durch optische Strahlung sind primär Abdeckung und Einhausung. Wo dies nicht möglich ist, ist die Anwendung von geeigneten Schutzbrillen, d. h. mit definierter Abschwächung im passenden Wellenlängenbereich, sowie Hautschutz, wie körperbedeckende undurchlässige Kleidung, Handschuhe und Gesichtsschutz, zu prüfen. Solche Arbeitsbereiche sind mit dem Warnzeichen "Vorsicht, gefährliche optische Strahlung" zu kennzeichnen.
Grenzwerte und Rechtsgrundlagen für künstliche optische Strahlung:
UV-Strahlung gibt es bekanntlich nicht nur aus künstlichen Quellen, sondern auch die Sonne bestrahlt Menschen, die sich im Freien aufhalten, mit natürlicher
.Zu Laserstrahlung, die ebenfalls zur optischen Strahlung gehört, finden Sie Informationen z. B. bei der BG ETEM:
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