Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung
Aufgrund der Gefährdungen, die durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden, sind auch bei der Arbeit im Freien Schutzmaßnahmen notwendig. Dabei kommt grundsätzlich das TOP-Prinzip zum Einsatz: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vorrang haben die technischen Schutzmaßnahmen.
Schäden durch UV-Strahlung können durch Schutzmaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip angewendet: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Zu den technischen Maßnahmen zählen:
- Unterstellmöglichkeiten
- Arbeitsbereiche mit Überdachungen oder Sonnensegeln
- Fahrzeuge mit Klimaanlagen
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören:
- Information der Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch UV-Strahlung und über Schutzmaßnahmen
- Ausführung von Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen
- zeitliche Beschränkung des Aufenthalts in der Sonne nach den Möglichkeiten der Arbeitsorganisation
- Anpassung von Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit
- Ausführung von Arbeiten im Freien möglichst früh morgens oder spät nachmittags
Zu den personenbezogenen Maßnahmen zählen:
- Tragen von geeigneter, den Körper bedeckender Kleidung
- Tragen von Kopfbedeckungen (mit breiter Krempe oder Nackenschutz)
- Verwendung von UV-Schutzmitteln mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor auf den von der Kleidung nicht bedeckten Körperteilen (z. B. Gesicht, Hände)
- Tragen von Sonnenbrillen
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