Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung

Aufgrund der Gefährdungen, die durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden, sind auch bei der Arbeit im Freien Schutzmaßnahmen notwendig. Dabei kommt grundsätzlich das TOP-Prinzip zum Einsatz: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vorrang haben die technischen Schutzmaßnahmen.

Dach auf Holzkonstruktion

Schäden durch UV-Strahlung können durch Schutzmaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip angewendet: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen Maßnahmen zählen:

  • Unterstellmöglichkeiten
  • Arbeitsbereiche mit Überdachungen oder Sonnensegeln
  • Fahrzeuge mit Klimaanlagen

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören:

  • Information der Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch UV-Strahlung und über Schutzmaßnahmen
  • Ausführung von Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen
  • zeitliche Beschränkung des Aufenthalts in der Sonne nach den Möglichkeiten der Arbeitsorganisation
  • Anpassung von Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit
  • Ausführung von Arbeiten im Freien möglichst früh morgens oder spät nachmittags

Zu den personenbezogenen Maßnahmen zählen:

  • Tragen von geeigneter, den Körper bedeckender Kleidung
  • Tragen von Kopfbedeckungen (mit breiter Krempe oder Nackenschutz)
  • Verwendung von UV-Schutzmitteln mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor auf den von der Kleidung nicht bedeckten Körperteilen (z. B. Gesicht, Hände)
  • Tragen von Sonnenbrillen

Seminare

Artikelaktionen