Gurt – Lebensretter Nr. 1
Im Januar 1976 wurde das Angurten im Pkw Pflicht. Seit dem Jahr 1992 sind Sicherheitsgurte auch in neuen Lkw verpflichtend vorgeschrieben und in Taxi- und Mietwagen gilt seit dem Jahr 2014 die Anschnallpflicht. Die Regelungen im Straßenverkehr (§ 21a StVO) sind also eindeutig. Doch es kommen immer wieder Fahrerinnen und Fahrer bei vergleichsweise harmlosen Auffahr- und Umsturzunfällen zu Tode, weil der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde. Somit gilt das Motto: Hat´s geklickt?
Kampagne des DVR "Hat´s geklickt?"
Die Gurtpflicht gilt selbstverständlich auch auf dem Betriebsgelände und auf Baustellen. Es gibt keinen Grund, der hier gegen das Anschnallen spricht. Ein Unfallschwerpunkt ist z. B. das Umkippen von Kipperfahrzeugen, dabei sind regelmäßig schwerste oder tödliche Verletzungen die Folge. Weisen Sie die Benutzung des Sicherheitsgurts auf dem Betriebsgelände oder der Baustelle entsprechend der Vorschrift (§ 43 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70) an und kontrollieren Sie die Nutzung. Stellen Sie die Anweisung auch Gästen bzw. anderen Personen vor Befahren des Geländes zur Verfügung.
Wichtige Hinweise
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