Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.
Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die unten aufgeführten Förderbedingungen.
Ablauf des Zuschussverfahrens
Antrag stellen
Das Mitgliedsunternehmen bucht ein Fahrsicherheitstraining bei einem externen Anbieter (entsprechend der Förderbedingungen) und stellt den Antrag auf einen Zuschuss bei der BG Verkehr. Dieser muss spätestens drei Wochen vor dem Trainingstag eingegangen sein.
Zusage erhalten
Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob alle Voraussetzungen eingehalten werden. Falls ja, erhält das Mitgliedsunternehmen die Zusage für einen Zuschuss sowie eine Trainingskarte pro Teilnehmer/-in per E-Mail.
Am Training teilnehmen
Die Trainingskarte muss ausgedruckt und von den Teilnehmenden zum Training mitgenommen werden. Auf ihr wird die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining sowohl vom Teilnehmenden, vom Anbieter als auch vom Mitgliedsunternehmen durch Unterschrift bestätigt. Nachdem das Training durchgeführt wurde, rechnet der Anbieter mit dem Mitgliedsunternehmen (als Auftraggeber) ab.
Unterlagen einreichen
Das Mitgliedsunternehmen reicht die unterschriebenen Trainingskarten und die Rechnung des Anbieters bei der BG Verkehr - vorzugsweise per E-Mail an fahrtraining@bg-verkehr.de - ein und gibt eine Bankverbindung an.
Zuschuss erhalten
Die BG Verkehr überweist den Zuschussbetrag.
Förderbedingungen
Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V.
Richtlinien sowie Sicherheitstrainings und -programme des DVR
Veranstalter von Fahrsicherheitstrainings
Dies sind Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen.
Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der "Vollarbeiter" (Bemessungsgrundlage ist die der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme) bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.
Trainingsart | Bedingungen | Zuschuss |
---|---|---|
Lkw |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Lkw ab 7,5 t zGM. |
80 Euro pro Person |
Bus |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Omnibusse mit mindestens 17 Sitzplätzen. Kleinbusse siehe Pkw. |
80 Euro pro Person |
KEP |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Transporter-Fahrzeuge. Fahrzeuge mit weniger als 7,5 t zGM (z.B. Kleinbusse, Krankentransportfahrzeuge u.ä.), die nicht Transporter sind, siehe Pkw. |
80 Euro pro Person |
Pkw | Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. | 80 Euro pro Person |
Zweirad | Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. | 50 Euro pro Person |
Fahr und spar mit Sicherheit (ECOsafety klassisch) |
Spezielles Sicherheitstraining des DVR. |
50 Euro pro Person |
Kleinbusse bis 16 Sitzplätze und Krankentransportwagen gelten als Pkw.
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