Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings

Die BG Verkehr unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Bezuschusst werden eintägige Trainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR).

Pkw beim Fahrsicherheitstraining

Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.

Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die unten aufgeführten Förderbedingungen.

Ablauf des Zuschussverfahrens

Antrag.JPGAntrag stellen

Das Mitgliedsunternehmen bucht ein Fahrsicherheitstraining bei einem externen Anbieter (entsprechend der Förderbedingungen) und stellt den Antrag auf einen Zuschuss bei der BG Verkehr. Dieser muss spätestens drei Wochen vor dem Trainingstag eingegangen sein.

Zum Antrag

 

Vertrag.JPGZusage erhalten

Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob alle Voraussetzungen eingehalten werden. Falls ja, erhält das Mitgliedsunternehmen die Zusage für einen Zuschuss sowie eine Trainingskarte pro Teilnehmer/-in per E-Mail.

 

Fahrtraining.jpg

Am Training teilnehmen

Die Trainingskarte muss ausgedruckt und von den Teilnehmenden zum Training mitgenommen werden. Auf ihr wird die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining sowohl vom Teilnehmenden, vom Anbieter als auch vom Mitgliedsunternehmen durch Unterschrift bestätigt. Nachdem das Training durchgeführt wurde, rechnet der Anbieter mit dem Mitgliedsunternehmen (als Auftraggeber) ab.

 

Trainungskarte_Rechnung.JPGUnterlagen einreichen

Das Mitgliedsunternehmen reicht die unterschriebenen Trainingskarten und die Rechnung des Anbieters bei der BG Verkehr - vorzugsweise per E-Mail an fahrtraining@bg-verkehr.de - ein und gibt eine Bankverbindung an.

 

Überweisung.JPGZuschuss erhalten

Die BG Verkehr überweist den Zuschussbetrag.

 

Förderbedingungen

Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V.

Richtlinien sowie Sicherheitstrainings und -programme des DVR

Veranstalter von Fahrsicherheitstrainings

Dies sind Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen.

Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der "Vollarbeiter" (Bemessungsgrundlage ist die der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme) bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.

Übersicht der Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Trainingsart Bedingungen Zuschuss
Lkw

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Lkw ab 7,5 t zGM.

80 Euro pro Person
Bus

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Omnibusse mit mindestens 17 Sitzplätzen.

Kleinbusse siehe Pkw.

80 Euro pro Person
KEP

Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Transporter-Fahrzeuge.

Fahrzeuge mit weniger als 7,5 t zGM (z.B. Kleinbusse, Krankentransportfahrzeuge u.ä.), die nicht Transporter sind, siehe Pkw.

80 Euro pro Person
Pkw Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. 80 Euro pro Person
Zweirad Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. 50 Euro pro Person
Fahr und spar mit Sicherheit (ECOsafety klassisch)

Spezielles Sicherheitstraining des DVR.
Informationen und Inhalte finden Sie auf der Internetseit "ecosafetytrainigs".

www.ecosafetytrainings.de

50 Euro pro Person

Kleinbusse bis 16 Sitzplätze und Krankentransportwagen gelten als Pkw.

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