Was kann gegen Vibrationen getan werden?

Ab Überschreitung der Auslösewerte müssen gemäß LärmVibrationsArbSchV in einem Vibrationsminderungsprogramm Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.

Schwingungsdämpfender Fahrersitz

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, müssen die Maßnahmen in der sogenannten TOP-Reihenfolge umgesetzt werden: 1. technisch, 2. organisatorisch, 3. personenbezogen.

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Ganzkörpervibrationen:

  • Fahrzeuge mit geringer Schwingungsneigung beschaffen
  • Schwingungsdämpfende Sitze (möglichst mit automatischer Gewichtseinstellung) beschaffen; Fahrergewicht am Schwingsitz richtig einstellen
  • Schwingsitze auf einwandfreie Funktion überprüfen
  • bei innerbetrieblichem Transport: Oberflächengüte der benutzten Fahrwege überprüfen; „Problemmacher“: Sieldeckel, Schienen, Schwellen, Regenablaufrinnen, Fahrbahnzustand nach Erdbauarbeiten/Reparaturen; Fahrwege instand setzen/andere Fahrstrecke wählen
  • Fahrgeschwindigkeit vermindern
  • Gebäudeschwingungen: Büroräume von Maschinenhallen trennen, aufgeständerte Schaltwarten vermeiden; Arbeitsplätze mit Überwachungstätigkeit von vibrierenden Anlageteilen trennen (mechanisch entkoppeln)

Hand-Arm-Vibrationen:

  • vibrationsarme Maschinen und Werkzeuge beschaffen
  • andere Arbeitsverfahren/Arbeitsmaschinen wählen
  • defekte Lager (Unwuchten!) bei Handwerkzeugen ersetzen

Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörpervibrationen:

  • Einwirkzeiten der Vibrationen verkürzen

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gibt es nur für Hand-Arm-Vibrationen (Vibrationsschutzhandschuhe). Sie wirken allerdings nur für höherfrequente Schwingungen, z. B. Schleifmaschinen.

Seminare

Artikelaktionen