Aufgaben und Satzung
Als gesetzliche Unfallversicherung versichert die BG Verkehr Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, aber auch Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung.
In unserem kurzen Film erfahren Sie, warum, für wen und wie wir arbeiten:
Eine Säule im Sozialstaat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist – wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Gesetz schreibt vor: Jedes Unternehmen ist Mitglied einer Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Film: Die gesetzliche Unfallversicherung in drei Minuten
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Wer ist versichert? Wogegen ist man versichert und wer sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung? Der kurze Film erklärt das System der gesetzlichen Unfallversicherung.
Video: DGUV
Unsere Satzung
Bei der Satzung handelt es sich um Rechtsnormen, die sowohl unsere Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten als auch die Rechte und Pflichten unserer Mitgliedsunternehmen verbindlich regeln. Bei der BG Verkehr wird die Satzung von der Vertreterversammlung beschlossen. In der Satzung der BG Verkehr finden Sie unter anderem Informationen zu Aufgaben, Zuständigkeit, Mitgliedschaft, Leistungen und Aufbringung der Mittel.
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