Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung"
06.07.2018 - Auf Beschluss der Vertreterversammlung der BG Verkehr in ihrer Sitzung am 9. Mai 2018 tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (GUV 2.20) zum 1. August 2018 außer Kraft.
Die Genehmigung für die Außerkraftsetzung erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 21.06.2018 unter dem Aktenzeichen IIIb 1-34124-5/136.
Die Unfallverhütungsvorschrift ist entbehrlich geworden, weil zwischenzeitlich die novellierte „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optischen Strahlung“ (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV) in Kraft getreten ist und die „Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung“ veröffentlicht wurde.
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