Neue Unfallverhütungsvorschrift für die Seeschifffahrt
15.03.2018 - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 28. Februar 2018 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Seeschifffahrt" (DGUV Vorschrift 84) genehmigt.
Die Vorschrift wurde am 24. Mai 2017 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen. Sie tritt am 1. April 2018 in Kraft und ersetzt die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen der Seefahrt von 1981 in der Fassung von 2011.
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