1. Nachtrag zum 25. Gefahrtarif
08.07.2019 - Das Bundesversicherungsamt hat am 24. Juni 2019 den 1. Nachtrag zum 25. Gefahrtarif der BG Verkehr – ausgenommen für Unternehmen der Seeschifffahrt und der Sparte Post, Postbank, Telekom – genehmigt.
Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 29. Mai 2019 beschlossen.
Folgende Änderungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft:
- Unter Teil II, Sonstige Bestimmungen, Nr. 3, erhält Satz 4 folgenden Wortlaut:
„Fehlt diese Voraussetzung und ist eine Aufteilung der Arbeitsentgelte anhand objektiver Kriterien und nachvollziehbarer Unterlagen nicht möglich, erfolgt eine Veranlagung der Unternehmensbestandteile insgesamt zu der höchsten für sie in Betracht kommenden Gefahrklasse.“ - In der Gefahrtarifstelle 570 wird die Neumöbellogistik wie folgt definiert:
„Neumöbellogistik verbunden mit Kommissionierung, Lagerhaltung und sonstigen Mehrwertdienstleistungen; Neumöbellogistik mit Belieferung von Endkunden verbunden mit Montagearbeiten“
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