Entschädigungsregelung

für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Änderungen zum 01.01.2019 vom Bundesversicherungsamt genehmigt.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mit Bescheid vom 04. Juli 2019 (Az.: 112-69330.1-240/2016) die von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 29. Mai 2019 beschlossenen Änderungen der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der BG Verkehr gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 90 SGB IV genehmigt.

Die Änderungen betreffen die Tagespauschale für Sitzungen sowie den monatlichen Pauschbetrag für die Organvorsitzenden und treten zum 01.01.2019 in Kraft.

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