Satzung - 5. Nachtrag

18.12.2019 - Das Bundesversicherungsamt hat am 12. Dezember 2019 den 5. Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr vom 12. Januar 2016 genehmigt.

Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 5. Dezember 2019 beschlossen.

Folgende Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft:

  1. § 30 Abs. 1 S. 6 wird ersatzlos gestrichen.
  2. § 46 Abs. 3 wird durch einen Satz 2 ergänzt.
    § 46 Abs. 3 S. 2 lautet nun wie folgt:
     "Ausgenommen von der Befreiung ist der Bezug von Geldleistungen für die Beschaffung von Sachgütern nach § 16c Abs. 1 SGB II."
  3. § 47 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    Die Summe "23.000 Euro" wird durch den Betrag "26.000 Euro" ersetzt.
    § 47 Abs. 1 lautet nun wie folgt:
    "Für die Berechnung der Beiträge und Geldleistungen der Versicherten nach § 46 der Satzung gilt als Jahresarbeitsverdienst der Betrag von 26.000 Euro."
  4. § 48 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
    § 48 Abs. 3 ist durch die Streichung von dem vorherigen § 48 Abs. 2 nun § 48 Abs. 2.
    § 48 Abs. 4 ist durch die Streichung von dem vorherigen § 48 Abs. 2 nun § 48 Abs. 3.

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