Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten"
15.09.2020 - Auf Beschluss der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 19. Juni 2020 tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (VBG 37) zum 1. Oktober 2020 außer Kraft.
Die Genehmigung für die Außerkraftsetzung erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 24. August 2020 unter dem Aktenzeichen IIIb1-34124-5/155. Die Außerkraftsetzung erfolgt im Hinblick auf die Genehmigung der neuen Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschrift 38), welche zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt.
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