Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei
17.03.2020 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 5. Dezember 2019 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2020 beschlossen.
Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten und Lebenspartner der Küstenschiffer, die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und die ab 1. Januar 2020 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 9. März 2020 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 416/2020.
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