Neuer Gefahrtarif der BG Verkehr
08.10.2021 - Für die Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen sowie der ehemaligen See-Berufsgenossenschaft tritt zum 1. Januar 2022 ein gemeinsamer Gefahrtarif in Kraft.
Die Vertreterversammlung der BG Verkehr hat den Gefahrtarif am 20. Januar 2021 beschlossen. Dieser ist gültig für die Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2022. Ausgenommen sind die Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den Gefahrtarif am 23. Februar 2021 genehmigt.
Die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist von zwölf Jahren, in der die fusionierten Berufsgenossenschaften unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge und getrennte Umlagen für ihre bisherigen Zuständigkeitsbereiche nutzen durften, läuft zum 31. Dezember 2021 ab. Der neue Gefahrtarif gilt erstmalig für die Unternehmen der Bereiche Fahrzeughaltungen, Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt.
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