Satzung - 6. Nachtrag
27.12.2021 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 27. Dezember 2021 den 6. Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr genehmigt (Az.: 415-69330.00-1857/2021).
Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr in einem schriftlichen Abstimmverfahren, mit Rückmeldefrist bis zum 17. Dezember 2021, beschlossen und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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