Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

20.01.2022 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat im schriftlichen Verfahren am 9. Dezember 2021 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G) mit Wirkung vom 1. Januar 2022 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2022 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2022 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefischerei beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 4. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 415-69330.9-3497/2021.

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