Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

09.02.2022 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat im schriftlichen Verfahren am 9. Dezember 2021 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2022 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2022 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2022 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 26. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 3498/2021.

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