Neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei
23.05.2022 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 22. März 2022 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A 17., A 18. und A 19.) mit Wirkung vom 1. April 2022 beschlossen.
Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 10. Mai 2022 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 1018/2022.
Detaillierte Informationen enthält der 1. Nachtrag zur Beitragsübersicht.
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